Ihre
Suche

    06.10.2025

    Geburtstag * Paris * Krankheit … viele Gründe für eine vorübergehende Abwesenheit


    Im Arbeitsverhältnis gilt der Grundsatz „kein Lohn ohne Arbeit“. Es besteht – gemäß den jeweiligen Vereinbarungen – eine Arbeitspflicht. Ausnahmen von der Arbeitspflicht sind arbeitsfreie Tage, wie z.B. das Wochenende oder Feiertage, Zeiten der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit, Überstundenausgleich am Geburtstag oder Urlaub für die Liebesreise nach Paris. Bei Arbeitsverhinderung muss die Arbeit von Kollegen übernommen werden oder die Arbeit wird verschoben und erst nach der Rückkehr an den Arbeitsplatz erledigt. Uns was passiert, wenn ein Mitglied des Betriebsrats (kurzfristig) ausfällt?

    Liebe Leserin, lieber Leser, 

    bei (kurzfristiger) Abwesenheit von Arbeitnehmern haben Arbeitgeber die Arbeit umzuorganisieren und für den Arbeitnehmer entstehen rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Entgeltfortzahlungspflicht. Den Fall einer (kurzfristigen) Abwesenheit eines Mitglieds des Betriebsrats hat hingegen das BAG im Urteil vom 20.5.2025 (1 AZR 35/24) entschieden. 

    Beschlussfähigkeit des Betriebsrats

    Ein Betriebsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt, einschließlich Ersatzmitgliedern. Die Beschlussfähigkeit muss zu Beginn und während der gesamten Sitzung aufrechterhalten werden. Ein Beschluss eines beschlussunfähigen Betriebsrats ist unwirksam. 

    Ersatzmitglied des Betriebsrats

    Die bei einer Betriebsratswahl nicht direkt in den Betriebsrat gewählten Kandidaten werden automatisch Ersatzmitglied. Ersatzmitglieder rücken in das Gremium des Betriebsrats nach, wenn ein ordentliches Betriebsratsmitglied dauerhaft (z.B. Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Tod) oder vorübergehend (z.B. Krankheit, Urlaub, Elternzeit) verhindert ist. Ersatzmitglieder sichern die Beschlussfähigkeit des Betriebsrats und haben im Vertretungsfall die gleichen Rechte und Pflichten wie die ordentlichen Mitglieder, einschließlich der Teilnahme an Sitzungen. 

    Die dauerhafte Verhinderung eines Mitglieds ist häufig rechtlich eindeutig. Die vorübergehende Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds, vor allem der Zeitpunkt, ab wann die Verhinderung eintritt, ist schwieriger feststellbar. Die vorübergehende Verhinderung hat mit der Erlangung des Kündigungsschutzes nach § 15 KSchG für das Betriebsratsmitglied und der Frage der Wirksamkeit von Beschlüssen des Betriebsratsgremium auch bedeutende Rechtsfolgen.

    BAG, Urteil vom 20.5.2025 – 1 AZR 35/24

    Das BAG hatte über die Wirksamkeit eines Betriebsratsbeschlusses zu entscheiden. Die Sitzung des Betriebsrats fand am frühen Nachmittag statt. Am frühen Vormittag sagte ein Betriebsratsmitglied krankheitsbedingt ab. Für dieses Mitglied wurde kein Ersatzmitglied geladen. 

    Das BAG hat festgestellt, dass ein ordnungsgemäßer Betriebsratsbeschluss wirksam zustande gekommen sei. Zur Begründung führt das BAG aus: nach § 29 Abs. 2 S. 3 BetrVG sei die rechtzeitige Ladung der Mitglieder des Betriebsrats Voraussetzung für die Wirksamkeit der Beschlussfassung. Das gelte auch für die rechtzeitige Ladung von Ersatzmitgliedern. Voraussetzung sei jedoch, dass die Ersatzmitglieder eine angemessene Zeit haben, um sich auf die Sitzung vorzubereiten. Diese Angemessenheit richte sich nach den objektiven Umständen des Einzelfalles. Der nötige zeitliche Abstand hänge insbesondere vom Umfang und der Komplexität der Tagesordnung ab. Ist eine rechtzeitige Ladung möglich, sei diese auch zwingend. Der Betriebsratsvorsitzende verfüge bei der Beurteilung der Frage über einen weiten Beurteilungsspielraum. In der Regel dürfe der Betriebsratsvorsitzende annehmen, dass eine rechtzeitige Nachladung eines Ersatzmitglieds dann nicht mehr möglich ist, wenn die Verhinderung des Betriebsratsmitglieds am Tag der Betriebsratssitzung bekannt wird. 

    Arbeitgeber haben bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit, beim Überstundenabbau am Geburtstag oder bei der Liebesreise nach Paris genau darauf zu achten, ob z.B. durch ein Ersatzmitglied ein wirksamer Beschluss zustande kommt. Gegenüber Arbeitnehmer sind Arbeitgeber darlegungs- und beweisbelastet für eine wirksame Betriebsvereinbarung. 

    Herzliche (arbeitsrechtliche) Grüße

    Ihr Dr. Erik Schmid 

    Dieser Blog ist bereits im arbeitsrechtlichen Blog von Erik Schmid im Rehm-Verlag (www.Rehm-Verlag.de) erschienen.

    ADVANT Beiten berät Radio Gong beim Verkauf der RadioADMaker
    München, 14. November 2025 – ADVANT Beiten hat Radio Gong beim Verkauf sämtliche…
    Weiterlesen
    Le tasse sui dividendi e la riforma dei mercati finanziari tradita
    Due proposte per correggere una stortura L’articolo 18 del disegno di legge di …
    Weiterlesen
    Stiftungen: Umsatzsteuerpflicht von internen Verwaltungsleistungen auch bei unselbständigen Stiftungen!
    Der Bundesfinanzhof (BFH, Urteil vom 5. Dezember 2024, Az. V R 13/22) hat entsch…
    Weiterlesen
    ADVOCAT
    Podcast : Le parcours de Mickaël d'Allende
    Dans cet épisode du podcast ADVOCAT, animé par Maya Rolland-Balzon, Mickael d'Al…
    Weiterlesen
    ADVANT Beiten berät Gesellschafter der iTernity beim Verkauf an biomedion
    Freiburg, 13. November 2025 – Die internationale Wirtschaftskanzlei ADVANT Beite…
    Weiterlesen
    Composizione negoziata e minor rischio nella concessione del credito
    Bruno Fondacaro e Riccardo Torni analizza il tema del rischio correlato alla con…
    Weiterlesen
    (Vorerst) bleibt die Massenentlassungsanzeige ein "Endgegner"!
    EuGH, Urteile vom 30. Oktober 2025 (Az.: C-134/24 u. C-402/24, Rs. Tomann und Se…
    Weiterlesen
    Chancen für die Energiewende durch das Kohlendioxid-Speicherung-und-Transport-Gesetz (KSpTG-E)
    Das Gesetzgebungsverfahren für das KSpTG-E nähert sich seinem Ende. Wir hatten …
    Weiterlesen
    Antonio Corda nuovo Of Counsel di ADVANT Nctm
    In qualità di Of Counsel del dipartimento Corporate and Commercial, Antonio Cord…
    Weiterlesen