Das Gesetzgebungsverfahren für das KSpTG-E nähert sich seinem Ende.
Wir hatten bereits am 3. September 2025 über den Kabinettsentwurf zur Änderung des KSpG berichtet. Am 6. November 2025 hat der Bundestag nun das KSpTG-E mit dem Inhalt des neusten Gesetzesentwurfs vom 5. November 2025 (BT-Drucksache 21/2594) beschlossen. Das Gesetz erlaubt zukünftig die unterirdische Speicherung von Kohlendioxid und dessen Export. Es ebnet damit den Weg zur Reduzierung von Emissionen etwa in der CO2-intensiven Zement-, Stahl- und Chemieindustrie sowie bei der Abfallverbrennung.
Da es sich beim KSpTG-E um ein zustimmungsbedürftiges Gesetz handelt, bedarf es allerdings vor seinem Inkrafttreten noch der Zustimmung des Bundesrates.
Diese Zustimmung wird voraussichtlich in der kommenden Sitzung des Bundesrates am 21. November 2025 erteilt werden, sofern dieser keine weiteren Einwände gegen den Gesetzesentwurf äußert. Der Bundesrat hatte zuvor am 26. September nämlich noch Bedenken zu Einzelheiten des Gesetzes geäußert und dieses an die Bundesregierung zurückverwiesen. Die Bundesregierung lehnte zwar einige der Vorschläge des Bundesrats ab. Allerdings wurden auch einige der Wünsche des Bundesrats im neusten Entwurf erfüllt: So wurde z.B. das Planfeststellungsverfahren weiter an die Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes angeglichen und der Schutz des Grundwassers im Hinblick auf die Verwendung als Trinkwasser als Voraussetzung für die Planfeststellung geregelt.
Für potenzielle Investoren besonders relevant ist die Frage nach den Kosten der CO2-Speicherung: Für Abscheidung, Transport und Speicherung fallen zusätzliche Investitionen an, welche aber möglicherweise durch die Gewinnung einer neuen Einkommensquelle kompensiert werden können.
Unternehmen sind im Rahmen des europäischen Emissionshandelssystems verpflichtet, für das von ihnen emittierte Kohlendioxid entsprechend CO2-Zertifikate zu erwerben. In der Vergangenheit wurden besonders energieintensiven Unternehmen diese Zertifikate unter bestimmten Umständen kostenlos zugeteilt. Diese kostenfreie Zuteilung soll perspektivisch stufenweise abgebaut werden: Ab dem Jahr 2026 soll die Zuteilung kostenfreier Zertifikate sukzessive eingestellt bzw. an Energieeffizienzmaßnahmen geknüpft werden. Dadurch wird auch der Ausstoß von CO2 in die Atmosphäre teurer, was langfristig einen Anreiz für Investitionen in die CO2-Speicherung setzt. Ob dies allerdings angesichts der wohl kommenden Verschiebung des Beginns des EU-ETS 2 auf das Jahr 2028 durch das Europäische Parlament so bleiben wird, kann derzeit nicht gesagt werden.
Gleichzeitig bringt die CO2-Speicherung technische Herausforderungen mit sich: Für den Transport von CO2 bedarf es eines weitreichenden Leitungsnetzes, denn CO2-intensive Unternehmen finden sich dezentral über das gesamte Land verteilt. Bisher existiert in Deutschland kein solches Transportnetz. Die Nutzung bestehender Erdgasleitungen wäre theoretisch denkbar, bleibt aber solange ausgeschlossen, wie diese noch für den Transport von Erdgas benötigt werden. Erst mit dem Aufbau einer eigenen Infrastruktur können die Speicherung und der Transport von CO2 tatsächlich beginnen.
Andererseits bestehen mit der Öffnung neuer Möglichkeiten mit dem KSpTG-E aber auch Chancen für neue Geschäftsmodelle. Mit dieser Novelle werden der Transport und die Speicherung von CO2 nämlich von einem reinen Forschungsgebiet auf eine wirtschaftliche Ebene gehoben, auf der neue Märkte entstehen können.
Ob eine Speicherung von Kohlendioxid auch im Inland erfolgen darf, hängt von den einzelnen Bundesländern ab. Das KSpTG-E gibt den Ländern die Möglichkeit, die Speicherung durch Gesetze auf ihrem Gebiet zuzulassen.
Insoweit dürfte auch der Bedarf an Kohlenstoff für die Industrie wie etwa bei der Herstellung von Kunststoff und synthetischen Kraftstoffen eine Rolle spielen. Dieser wird nämlich bisher aus fossilen Rohstoffen gewonnen. Werden zukünftig nicht länger fossile Rohstoffe verwendet, kann das die Tür für sogenannte CCU-Technologien (Carbon Capture and Usage) öffnen und einen positiven Einfluss auf die Kostenstruktur der CO2-Speicherung haben. Gleichzeitig haben deutsche Unternehmen beim Bau von Anlagen zur Abscheidung und Reinigung von CO2 eine starke Marktposition, die durch die Nutzung der eigenen Technologien weiter gestärkt wird.
Die Speicherung von Kohlendioxid bietet viel Potential, CO2-Emissionen zu reduzieren. Gerade für Unternehmen mit unvermeidbarem CO2-Ausstoß stellt die Speicherung eine Chance dar, ihren Betrieb in Zukunft trotz strenger gesetzlicher Bestimmungen fortzuführen. Schon heute eröffnen sich daher vielversprechende Möglichkeiten für den schrittweisen Einsatz der neuen Technologien. Es wäre daher begrüßenswert, wenn schon diese Woche die entsprechenden regulatorischen Weichen gestellt würden.