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    08.10.2025

    Newsletter Energy Q4/2025


    Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    wir freuen uns, dass Sie heute die erste Ausgabe des "Newsletter Energy" von ADVANT Beiten in den Händen halten bzw. auf Ihren Bildschirmen sehen. Dieser wird von nun an einmal pro Quartal erscheinen und über aktuelle energierechtliche Entwicklungen berichten. Dabei informieren wir Sie im ersten Teil des Newsletters u.a. über aktuelle Gesetzgebungsverfahren und deren Auswirkungen. Im zweiten Teil des Newsletters finden Sie aktuelle Rechtsprechung, die für die Energiebranche relevant ist.

    In dieser Ausgabe des Newsletters steht im ersten Teil der Monitoringbericht und der 10-Punkte-Plan des Bundeswirtschaftsministeriums im Mittelpunkt. Hier werden politisch die Weichen für den Erfolg der Energiewende gestellt.

    Konkret gießt die Bundesregierung in ihrem „Herbst der Reformen“ die geplanten Änderungen in die verschiedensten Gesetzesentwürfe. Ganz vorne steht die EnWG-Novelle, welche sich zwar mit Energy Sharing, der Abschaffung der Gasspeicherumlage, aber nicht mit der Kundenanlage beschäftigt. Wir stellen Ihnen die wesentlichen Punkte sowie das WindSeeG und das NIS-2-Umsetzungsgesetz kurz dar. Etwas ausführlicher beschäftigen wir uns dann noch in einem eigenen Beitrag mit dem Geothermie-Beschleunigungsgesetz, welches Erleichterungen für die Geothermie vorsieht.

    Darüber hinaus finden Sie einen Überblick über die aktuellen Ergebnisse der EEG-Ausschreibungen und eine Einordnung derselben.

    Der erste Teil schließt mit einem Beitrag zum Kohlendioxid-Speicherung und Transport Gesetz ab, wonach aus Sicht der Bunderegierung CCU und CCS unverzichtbar für die Klimaschutzziele seien und deshalb das Gesetz für weitere Unternehmen geöffnet wird.

    In unserer Rechtsprechungsübersicht im zweiten Teil dieser Ausgabe können Sie die Entscheidung des BGH zur Frage der Zulässigkeit von Baukostenzuschüssen für Speicherprojekte nachlesen, sowie eine Entscheidung des BGH zur Frage, ob ein Betreiber einer Lade-App für E-Mobility ein Energielieferant im Sinne des EnWG ist.

    Zudem laden wir Sie herzlich zu unserem kostenlosen Online-Webinar am 9. Oktober 2025, von 11 bis 13 Uhr, zur Kundenanlagen-Entscheidung des BGH vom 13. Mai 2025 ein. Wir werden beleuchten, welche Auswirkungen das Urteil hat und welche Lösungsansätze sich abzeichnen.  

    Falls Sie Fragen oder Anmerkungen haben, melden Sie sich gerne bei uns.

    Unter diesem Link gelangen Sie zum Newsletter.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Malaika Ahlers
    Rechtsanwältin

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