Das Kartell- und Wettbewerbsrecht stellt Unternehmen sowohl im Tagesgeschäft als auch bei strategischen Projekten häufig vor große Herausforderungen. Wir beraten Sie in allen Fragen des Wettbewerbs- und Kartellrechts – sowohl national als auch international –, und unterstützen Sie dabei, ihre unternehmerischen Ziele zu erreichen und gleichzeitig kartellrechtliche Risiken zu minimieren.
Unsere Allianz-Kanzleien verfügen über langjährige Expertise in zahlreichen Sektoren und vertreten Sie vor der Europäischen Kommission, nationalen Wettbewerbsbehörden, nationalen und europäischen Gerichten und Regulierungsbehörden in ganz Europa und weltweit. Darüber hinaus bieten unsere in Brüssel ansässigen Expertinnen und Experten umfangreiche Einblicke und Expertise aus dem Epizentrum des Wettbewerbsrechts und seiner Durchsetzung in der EU.
Unsere Expertise umfasst die Beratung zu kartellrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Kartellvorwürfen, Kooperationsvereinbarungen, Vertriebsmethoden, Informationsaustausch und dem Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung bzw. Marktmacht. Wir verteidigen Unternehmen und deren Management in allen Aspekten nationaler, grenzüberschreitender oder EU-Ermittlungen, einschließlich „Dawn Raids“. Dazu gehören ein „Dawn Raid Response Team“, das bei unangekündigten Ermittlungen schnelle rechtliche Unterstützung leistet, die Verteidigung gegen Ermittlungsmaßnahmen von Wettbewerbsbehörden und Staatsanwaltschaften sowie die weltweite Koordination bei grenzüberschreitenden kartellrechtlichen Ermittlungen.
Sei es bei dem Erwerb oder der Veräußerung von Unternehmen oder bei der Gründung von Joint Ventures, unser Kartellrechtsteam unterstützt Sie bei allen fusionskontrollrechtlichen Aspekten der Transaktion in enger Zusammenarbeit mit unseren M&A-Teams. Dazu gehört auch eine Risikobewertung der Transaktionen, die unter die neue Kategorie der Transaktionen unterhalb der Kontrollschwellen fallen, sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene. Unsere Allianz-Kanzleien unterstützen ihre Mandanten bei der Erstellung von Machbarkeitsstudien, der Konzeption von Anmeldestrategien und der späteren Vertretung in Fusionskontrollverfahren sowie bei der Koordination großer EU- und Nicht-EU-Verfahren mit mehreren Jurisdiktionen, der Aushandlung von Abhilfemaßnahmen und der Unterstützung bei Beschwerden gegen Genehmigungsentscheidungen.
Wir verfügen außerdem über umfangreiche Erfahrung bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung und Abwehr von Kartellschadensersatzansprüchen. Zudem unterstützen wir Sie dabei, mögliche Probleme im Zusammenhang mit staatlichen Beihilfen und Subventionen frühzeitig zu erkennen, und führen sowohl als Verteidiger als auch als Kläger die damit verbundenen Verfahren und Untersuchungen gegen rechtswidrige staatliche Beihilfen.
Wir beraten Sie in allen Rechtsfragen, die sich aus ihren Investitionen in Europa ergeben, unter Einschluss von Importen, Exporten und Transaktionen mit Dritten – einschließlich solcher, die in Frankreich, Deutschland, Italien und anderen Ländern der Meldepflicht für Auslandsinvestitionen unterliegen, sowie solcher, die in den Anwendungsbereich der EU-Prüfung für Extra-EU-Investoren und Extra-EU-Auslandsbeihilfen fallen. Wir beraten auch in Fragen der Exportkontrolle, des Zollrechts und der damit zusammenhängenden Steuerfragen und gehen mit Antidumping- und Antisubventionsklagen gegen unfaire Preisgestaltung im internationalen Handel vor.