Im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts beraten wir sowohl Unternehmen als auch Einzelpersonenumfassend.
Unsere Expertinnen und Experten vertreten und verteidigen Unternehmen und Einzelpersonen vor Strafgerichten, Aufsichtsbehörden und anderen Behörden sowie in Verfahren, die von Parteien wie Unternehmen, NROs und Privatpersonen angestrengt werden. Zudem vertreten wir Geschädigte in Strafverfahren gegen Täter, machen Schadenersatzansprüche geltend, spüren Vermögen auf und unterstützen bei der Gewinnabschöpfung.
Wir unterstützen rund um die Uhr bei Durchsuchungen, um schnellen Rechtsbeistand zu gewährleisten, und arbeiten mit unseren Mandanten zusammen, wenn es darum geht, Strafanzeigen zu erstatten oder Zeugen Beistand zu leisten.
Darüber hinaus führen wir regelmäßig interne Untersuchungen durch, die darauf abzielen, Sachverhalt aufzuklären und gerichtsverwertbare Beweise zu gewinnen. Wir unterstützen Mandanten dabei, die mit solchen internen Untersuchungen verbundenen Risiken zu erkennen und zu minimieren, um ihre Interessen rechtskonform zu wahren. Wir haben langjährige Erfahrung mit der Auswertung elektronischer Daten und der Befragung von Mitarbeitern.
In Fällen, in denen andere Rechtsgebiete wie Arbeitsrecht, Datenschutzrecht, Insolvenzrecht, Kartellrecht, Kapitalmarktrecht oder Steuerrecht betroffen sind, arbeiten wir mit anderen Praxisgruppen zusammen , um genau die Beratung und Unterstützung zu bieten, die auf die besonderen Bedürfnisse des Mandanten zugeschnitten ist. Bei grenzüberschreitenden Fällen kooperieren wir mit unseren ADVANT Partnerkanzleien.