Branchenübergreifend werden sowohl für Unternehmen als auch für ihre Mitarbeiter die Anforderungen an die Einhaltung von regulatorischen Vorschriften und Compliance-Regeln immer komplexer. Immer häufiger sehen sie sich Vorwürfen wegen strafbaren oder verwaltungsrechtlichen Fehlverhaltens ausgesetzt.
Unsere Allianz-Kanzleien vertreten sowohl Unternehmen als auch Einzelpersonen, denen ein Fehlverhalten vorgeworfen wird, sowie die Opfer rechtswidrigen Verhaltens.
Wir beraten Unternehmen zu präventiver und repressiver Compliance. Unsere Experten verfügen über umfassende Erfahrung bei der Compliance-Beratung, insbesondere im Wirtschaftsstrafrechts (z. B. Straftaten gegen die öffentliche Verwaltung, Konkursdelikte, ärztliche Kunstfehler, Reputationsdelikte etc.). Darüber hinaus decken wir insbesondere folgende Themenfelder ab: Menschenrechte in der Wirtschaft, Gesellschaftsrecht, Antikorruptionsrecht, Kartellrecht, Arbeitsrecht, Sicherheit am Arbeitsplatz, Datenschutzrecht, Steuerrecht, Betrugsbekämpfung, Geldwäscheprävention, Sanktionen und Exportkontrolle, Umweltrecht, Cybersicherheit, Marktmissbrauchs sowie Regulierung von Lobbyarbeit.
Im Falle eines Verdachts auf Compliance-Verstöße führen wir interne Untersuchungen durch, um den Sachverhalt aufzuklären und gerichtsverwertbare Beweise zu sichern. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Identifizierung und Minimierung von Risiken im Zusammenhang mit der Durchführung interner Untersuchungen.
Darüber hinaus vertreten und verteidigen unsere Experten Mandanten vor Strafgerichten, vor Aufsichtsbehörden und anderen Strafverfolgungsbehörden sowie in Verfahren, die von Unternehmen, NGO‘s und Einzelpersonen angestrengt werden. Außerdem vertreten wir Geschädigte in Strafverfahren, setzen Schadensersatzansprüche durch und unterstützen Sie bei der Rückverfolgung und Wiedererlangung von Vermögenswerten.
Zu unseren Mandanten zählen Unternehmen unterschiedlichster Sektoren. Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen und sorgen dafür, dass Ihre Geschäfts- und Unternehmenstätigkeiten den Vorgaben der Regulierungsbehörden entsprechen. Unser internationales Netzwerk ermöglicht es uns, unsere Mandanten in grenzüberschreitenden Fällen zu unterstützen und zu vertreten, wo auch immer sie unternehmerisch tätig sind.
In Fällen, in denen die Expertise weiterer Rechtsgebiete wie Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Datenschutz, Insolvenzrecht, Kartellrecht, Kapitalmarktrecht oder Steuerrecht betroffen sind, arbeiten wir eng mit den Kolleginnen und Kollegen dieser Fachbereiche zusammen, um unsere Mandanten auf höchstem Niveau rechtsgebietsübergreifend zu beraten.